Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Medical Source GmbH & Co.KG

 

I. Allgemeine Verkaufsbedingungen


§1 Gültiger Geltungsbereich

(1) Jeder unserer Kunden ist ausnahmslos an diese Allgemeinen Verkaufs-Bedingungen AVB gebunden. Diese gelten nur, wenn der Käufer oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen fallen in die aktuell gültigen Fassung unserer AVB.

(3) Jede entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns zu vereinbaren. Eine Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Fristsetzungen , Mängelanzeigen oder Rücktritt oder Minderung sind schriftlich einzureichen, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.


§ 2 Gültiger Vertragsschluss

(1) Die von uns offerierten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Versandt Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen  (auch in elektronischer Form) unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht.

(2) Eine Bestellung der Ware durch den Käufer ist ein verbindliches Vertragsangebot und wird, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns als solche angenommen, wobei die Annahme durch uns entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt wird.


§ 3 Fristwahrung und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist beträgt ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss, sofern nichts individuelles vereinbart wurde.

(2) Sollte die Lieferfrist nicht einzuhalten sein, weil z.B. die Ware nicht verfügbar ist, dann sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten zu dürfen, andernfalls werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollte eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers vorliegen ohne, dass wir die Ware ausliefern können, dann werden wir unverzüglich die Gegenleistung erstatten.

(3) Ein Lieferverzugs ist in jedem Fall in Form einer Mahnung durch den Käufer zu ahnden.

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4 Lieferung und Annahmeverzug

(1) Auf Verlangen und Kosten des Käufers kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt werden. Wir sind berechtigt die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Beim Versenden der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug und unsere Lieferung verzögert sich, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, höchstens jedoch 5 % des Nettopreises (Lieferwert), im Falle der endgültigen Nichtabnahme von 10 % des Nettopreises (Lieferwert). Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


§ 5 Produkt-Preise sowie Zahlungsbedingungen

(1) Zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten unsere aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die anfallenden Transportkosten ab Lager trägt der Käufer sowie die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.  Zollgebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug und trägt sämtliche entstandenen Kosten wie Verzugszinsen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die versandte Ware bleibt solange Eigentum der ABC Medical bis die vollständige Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung abgeschlossen ist. Diese dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises) sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte geltend machen, indem wir dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.

Im Falle einer Veräußerung unserer Produkte und daraus entstehenden Forderungen von Dritten, sind wir befugt die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner einzufordern, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen einzufordern und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.


§ 7 Urheberrechte

Sämtliche Verkaufs- und Bildmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Reproduktion, Distribution, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung, vollständig oder in Teilen davon, ob in digitaler oder in analoger Form, ist ohne eine gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.


§ 8 Haftungskriterien

(1)Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften

(2) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.


§ 9 Vertragsbeziehung

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Wir sind in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

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